Blindenführhunde

Die unbestrittene Königsklasse der Hundeausbildung, stellt die der Blindenführhundausbildung da.

 

Mein besonderes Steckpferd und eine immer wieder neue Herausforderung.  Eben deshalb bilde ich seit ca. 15 Jahren Blindenführhunde für taub-blinde und blinde Menschen aus.

Ratschläge zum Umgang mit Blindenführhunden und seinem Halter

 

 Blindenführhunde arbeiten gern, genießen einen besonders engen Kontakt zu ihrem Halter und anderen Menschen und können sich in ihrer Freizeit im Spiel gut entspannen.

Auch Sie können Blinden bei der Führhundarbeit helfen, wenn Sie Folgendes beachten:

 

  • Bitte lenken Sie den Führhund nicht durch Streicheln, Füttern oder in anderer Weise ab. Nehmen Sie Ihren eigenen Hund an die Leine, umgehen Sie das Führgespann so zügig wie möglich in einem gewissen Abstand.

 

  • Bitte locken Sie den Führhund nicht, er muss bei seinem Halter bleiben.

 

  • Bitte helfen Sie nur durch Zuruf, fremdes Anfassen und Führen machen den Hund unsicher.

 

  • Bitte sagen Sie dem Blinden an Überwegen, wenn es grün wird. Der Blindenführhund kann die Verkehrsampel nicht erkennen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie dem Blinden die Nummern einfahrender Bahn- oder Buslinien nennen.

 

  • Gefährden Sie sich selbst und das Führgespann nicht. Halten Sie sich an die Verkehrsregeln.

 

  • Erleichtern Sie dem Führhund, seinen Weg zu finden. Geben Sie den Weg frei.

 

  • Bitte parken Sie so, dass der Blindenführhund noch einen Weg über die Straße finden kann.

 

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Hecken, überhängende Bäume und andere Hindernisse den Gehweg nicht vollständig versperren, sondern immer noch ein ausreichend breiter und hoher Durchgang bleibt. Sonst muss der Führhund auf die Fahrbahn ausweichen, sodass der Blinde und andere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet werden.

 

  • Erschrecken Sie den Führhund nicht, z. B. durch Feuerwerkskörper, Schüsse aus Schreckschusspistolen oder ähnliches. Sie gefährden sonst seine Diensttauglichkeit.

 

  • Bitte denken Sie immer daran, dass Blinde auf ihre Führhunde angewiesen sind. Achten Sie deshalb, auch wenn Sie kein Hundefreund sind, die Leistung dieser Tiere und haben Sie Verständnis dafür, dass Sie Blindenführhunde gelegentlich an Orten antreffen, an denen Hunde sonst nicht zugelassen sind.

Wissenswertes über die Arbeit mit Blindenführhunden

 

Seit Jahrtausenden wird der Hund vom Menschen als Jagd-, Wachhund oder einfach als liebenswerter Hausgenosse gehalten.

 

Der Mensch hat ihm eine weitere verantwortungsvolle Aufgabe zugewiesen: Die des Blindenführhundes. Für Blinde ist er eine Orientierungs- und Mobilitätshilfe, die, bei richtiger Ausbildung (auch seines Halters), bis heute unübertroffen ist.

 

Seit 1916 gibt es das organisierte Blindenführhundwesen. Von Deutschland ausgehend, wurden in vielen Ländern Blindenführhundschulen gegründet, in denen Hunde zu Blindenführhunden ausgebildet werden.

 

Die Aufzucht und Ausbildung des Blindenführhundes dauert etwa 2 Jahre.

Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt eine ca. zweiwöchige Einarbeitungszeit mit dem Blindenführhundhalter.

Während dieser Zeit leben Halter und Hund gemeinsam, damit sich beide rasch aneinander gewöhnen. Diese Gewöhnung ist äußerst wichtig, weil der Hund nach diesen zwei Wochen seinen Halter ja als übergeordneten Partner begreifen und dessen Anweisungen folgen soll.

 

Die Ausbildung geht schrittweise voran. Zunächst sollen sich der Blinde und sein Blindenführhund aneinander gewönnen. Dann werden Wege in einem ruhigen Wohngebiet zurückgelegt, die dann von ihrer Struktur und vom Verkehrsaufkommen immer komplizierter werden, bis er dann unbekannte Strecken mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen kann.

 

Bei allen Bedingungskriterien, die an die Blindenführhundausbildung zu stellen sind, darf jedoch nicht übersehen werden, dass der Blindenführhund keine Maschine, sondern zunächst einmal ein Hund, wie jeder andere Hund auch ist. Denn er kommt ja nicht als Blindenführhund auf die Welt, sondern wird dies durch eine lange, intensive Ausbildung. Gewiss muss er bestimmte charakterliche Eigenschaften besitzen, um überhaupt als Blindenführhund tauglich zu sein: er muss ein durch und durch menschenfreundlicher, nicht verängstigter, neugieriger Hund sein, der mit seinem Halter durch dick und dünn geht. Die Ausbildung darf also nichts tun, was den Hund ängstlich oder aggressiv macht. Deshalb ist Zwang absolut ausgeschlossen.

 

Um das hohe Ausbildungsziel Blindenführhund erreichen zu können, ist unbedingt ein partnerschaftlicher Umgang zwischen Ausbilder und Hund erforderlich. Dieser ist nur dann gewährleistet, wenn der Ausbilder mit der Psyche des Hundes vertraut ist.

 

 

„Was für ein herrlicher Anblick ist es doch, wenn der Ausbilder den Hund spielerisch durch verschiedene Übungen leitet, die beiden offensichtlich Freunde bereiten. Der Hund genießt die beschnittene Freiheit und die freundliche, konsequente Kontrolle durch den Ausbilder. Eine solche Sozialpartnerschaft ist eine der erfüllenden Erfahrungen, die Hund und Ausbilder teilen.“

 

Ein Blinder kann sich in seiner Wohnung natürlich frei und ohne fremde Hilfe bewegen. Auch im Freien ist er in der Lage, sich in ruhigem, bekanntem Gelände allein zu helfen. Wenn jedoch Menschengedränge, starker Verkehrslärm und Baustellen hinzukommen, ist es für einen Menschen der nicht sehen kann, ohne Hilfsmittel nicht möglich den Verkehr zu meistern, ohne sich und andere dabei zu gefährden.

 

Am effektivsten ist die Bewegungsfreiheit eines blinden Menschen dann, wenn ihm ständig eine sehende Begleitung zur Seite steht. Aber nicht jeder Blinde hat ständig eine kompetente Begleitung zur Verfügung; und wo dies nicht der Fall  ist, kommt es mitunter zu gegenseitigen Abhängigkeiten, die von beiden Teilen als schwere Belastung empfunden werden. Eine, seit langer Zeit bekannte Mobilitätshilfe ist der weiße Stock, den es als Kurz-und Langstock gibt. Der weiße Stock ist das ausschließlich den Blinden vorbehaltene Verkehrsschutzkennzeichen und fordert zur Rücksichtnahme auf. Das Gehen mit dem Stock fordert volle Konzentration, bewusste Vorstellung des zu gehenden Weges und richtige Stockbewegungen.

 

Bei den elektronischen Mobilitätshilfen haben sich vor allem Ultraschallbrillen durchgesetzt. Besteht der Nachteil des Langstockes darin, dass er den Kopf des Blinden ungeschützt lässt, so sind die elektronischen Hilfen außerstande, die untere Körper- und Fußpartie zu sichern. Nur Langstock und Ultraschallbrille zusammen schützen den gesamten Körper des Blinden. Aber wegen der vielen gleichzeitig wahrgenommenen Signale entsteht für den Blinden häufig ein sehr komplexes Bild seiner Umwelt, so dass er bis aufs äußerste in seiner Konzentration gefordert ist. Wenngleich die beiden angesprochenen Mobilitätshilfen, Langstock und Ultraschallbrille, dem blinden Menschen eine große Hilfe sein können, so vermögen sie zwei dinge nicht: Seh- und Wiedererkennungsvermögen. Dies vermag nur der Blindenführhund.

 

Langstock und Ultraschallbrille sind in erster Linie Hinderniserkenner. Den Weg um das Hindernis herum muss sich der Blinde selbst suchen. Langstock und Ultraschallbrille können von sich aus keine Örtlichkeit erkennen und wieder erkennen. Sie vermitteln dem Blinden lediglich Tast- und Höreindrücke, die ihm nach Auswertung ein Erkennen und Wiedererkennen einer örtlichen Gegebenheit ermöglichen.

 

Aufgrund seines guten Sehvermögens nimmt der Hund Hindernisse bereits in weiter Entfernung wahr.

 

Eine weitere Fähigkeit des Führhundes ist der Ortssinn. Hunde merken sich Orte sehr schnell und können sich, auch noch nach langer Zeit, an diesen und den Weg dorthin, erinnern. Dieses selbständige Auffinden bestimmter Orte macht sich die Blindenführhundausbildung zunutze, indem sie dem Blinden Möglichkeiten an die Hand gibt, dem Hund bestimmte Ziele beizubringen, die er dann auf ein bestimmtes Signal hin selbstständig aufsucht.

 

All diese Möglichkeiten machen den Blindenführhund zu einer einzigartigen Bewegungs- und Orientierungshilfe.

 

Ein ausgebildeter Blindenführhund ist in der Lage, nach Einarbeitung mit dem Blinden alle gewünschten Wege zu gehen und sicher ans Ziel zu gelangen.

 

Die notwendigen Hörzeichen wie Richtungsänderungen, Straßenüberquerungen, das Aufsuchen von Türen, Ein- und Aussteigen bei öffentlichen Verkehrsmitteln und dergleichen mehr, erhält der Hund von seinem Besitzer.

 

 

Das Gehen mit dem Blindenführhund

 

Bevor der Hund seinem Halter überhaupt führen kann, muss dieser ihm das Führgeschirr umlegen. Dabei handelt, es sich um eine Lederkonstruktion, die dem Hund über den Kopf gestreift, um die Brust gelegt und mit einem unter dem Bauch durchgezogenen Riemen geschlossen wird. Dieses Gestell endet in einem hufeisenförmigen Führbügel, der dem Hund beim freien Tragen des Geschirrs auf dem Rücken liegt. Besonders gut bewährt hat sich ein verstellbarer Führbügel aus Rohr- oder Leichtmetall.

 

Diese starren aber federnden Bügel leiten jede auch noch so geringe Bewegung des Hundes an die Hand des Halters weiter, so dass dieser dem Hund auch bei schnell wechselnden Ausweichbewegungen vor Hindernissen und Passanten gut zu folgen vermag. Während des Führens hält der Halter den Führbügel in der linken Hand, wobei der Arm leicht, locker und unverkrampft herunterhängt. Der Halter geht also rechts neben seinem Führhund.

 

Beim Begehen des Bürgersteiges halten Führhund und Halter weitgehend die gerade Richtung ein. Von ihr wird nur dann abgewichen, wenn sie ein Hindernis dazu zwingt. Nach Umgehen des Hindernisses kehren beide wieder in die Gerade zurück. Es ist dem Hund erlaubt, unter möglichst genauer Einhaltung der geraden Richtung dort zu gehen, wo es für ihn und seinen Halter am bequemsten ist.

 

Dabei gibt es jedoch zwei Begrenzungen: Einerseits darf der Hund mit seinem Halter nicht so nahe an der Fahrbahnkante entlanggehen, dass dieser hinunter zutreten droht und andererseits darf er den Halter nicht so nahe an die Häuser drängen, dass er zum Beispiel über vorstehende Treppenstufen stolpert.

 

Wer frei laufende Hunde beobachtet, wird feststellen, dass sie - mit ihrer Nase dicht über dem Boden - bald nach rechts bald nach links hinüberwechseln, je nachdem, wo ihnen ein verlockender Duft in die Nase steigt. Die Erziehung des Hunden zum geradlinigen Gehen, wobei der Kopf erhoben ist und die Augen wachsam die Umgebung beobachten, ist eine ganz große ausbilderische Leistung, die der Fachmann der Natur des Hundes in mühevoller Arbeit abringen muss.

 

Wenn Blindenführhunde und Halter den Bürgersteig entlanggehen und der Hund während des Gehens kein Signal zum Anhalten bekommt oder eine totale Absperrung den Bürgersteig blockiert, dann muss der Hund seinen Halter bis zum Bürgersteigende bis hin zur Bordsteinkante führen. Auch wenn der Blinde die Straße z. B. gar nicht überqueren möchte, sondern in eine Nebenstraße will (die er bereits vorher mit seinem eigenen Gehör wahrgenommen hat), muss der Hund in jedem Fall bis zum Bürgersteigende auslaufen und die Bordsteinkante anzeigen.

 

Das konsequente Auslaufen der Bordsteinkante verstärkt das geradlinige Gehen des Hundes. Erst die genaue Befolgung dieses Grundsatzes sichert dem Blinden auch in fremder Umgebung eine zuverlässige Orientierung.

 

 

Hindernisse

 

Unter diesem Begriff fasst man alles, worüber der Blinde stolpern oder woran er sich stoßen könnte, zusammen.

Vor Stufen aller Art bleibt der Hund stehen. Erst wenn der Halter das Signal zum Weitergehen gibt, darf der Hund die Straße überschreiten. Außerdem zählen z.B. parkende Autos, Laternenpfähle, im Weg stehende Mülltonnen, abgestellte Fahrräder und dergleichen mehr dazu.

 

Drei Arten von Hindernissen sind besonders hervorzuheben: Zum einen sind dies die Höhenhindernisse in Kopfhöhe des Halters (z.B. aufgespannte Wäscheleinen). Diese Hindernisse liegen so ganz außerhalb des Körperraumes des Hundes. Um den Hund in Übung zu halten, ist ein regelmäßiges Wiederholungstraining nötig.

 

Bei der zweiten Gruppe von Hindernissen handelt es sich um solche, die sich in Brust- oder Bauchhöhe des Blinden befinden, wie z. B. Absperrketten. Da auch diese nicht all zu häufig auftreten, überläuft der Hund sie häufig. Wie beim Höhenhindernis muss man auch hier ständig an verschiedenen Orten ein Training absolvieren.

 

Bei der dritten Gruppe von Hindernissen handelt es sich um totale Absperrungen des Bürgersteiges. Der Blindenführhund dreht sich hier zur Fahrbahn und läuft die Bordsteinkante an, wo er stehen bleibt. Nach einem Signal verlassen Hund und Halter den Bürgersteig, umgehen die Absperrung in möglichst engem Bogen und kehren zu der Bordsteinkante desselben zurück, betreten dann wieder den Bürgersteig und gehen weiter.

 

Diese Leistung hört sich sehr einfach an, weil sie ja ganz selbstverständlich scheint.

In Wahrheit gehört sie zu den schwierigsten Disziplinen, die der Ausbilder dem Hund vermitteln muss. Der Hund befindet sich hier nämlich in einem Konflikt: bei der Straßenüberquerung lernt er, dass er diese möglichst schnell verlassen und den gegenüberliegenden Bürgersteig aufsuchen soll. Bei der totalen Absperrung soll der Hund aber auf der Fahrbahn den Blinden leiten, obwohl der gegenüberliegende Bürgersteig vielleicht völlig frei ist.

 

Auf die verschiedensten Schwierigkeiten, die der Führhund auf dem Bürgersteig zu meistern hat, wurde bereits hingewiesen. Wirkliche Gefahren drohen dem Blinden und seinem Führhund jedoch bei der Überquerung der Fahrbahn. In einigen Städten sind bei Überwegen, die häufig von blinden Fußgängern benutzt werden, Ampeln mit zusätzlichen akustischen oder tastbaren Signalen errichtet.

 

Zusammen mit dem Mobilitätstraining, das den Blinden zum bewussten Hören erzieht, bieten sie dem blinden Menschen schon große Hilfen. Trotzdem bleiben die Schwierigkeiten groß, weil nur der Blinde allein in der Lage ist, Ampelkreuzungen akustisch zu deuten. Der Hund kann die Lichtsignale der Ampel nicht unterscheiden. Dennoch kann die Blindenführhundausbildung vieles bewirken, um den Hund auch bei der Straßenüberquerung zu einer überlegenen Mobilitätshilfe zu machen.

 

 

Intelligente Gehorsamsverweigerung

 

Eine hoch interessante und komplexe Leistung des Blindenführhundes ist die "intelligente Gehorsamsverweigerung".

Hierbei wendet der Blindenführhund, durch die Verweigerung des "Gehorsams", aktiv Schaden vom Blinden ab.
Ein Beispiel:
Der Blinde will einen Straße überqueren. Er nimmt wahr das kein Verkehr fließt und gibt dem Blindenführhund das Hörzeichen "rüber". Der Blindenführhund aber nimmt einen eBike-Fahrer wahr und verweigert deshalb die Ausführung des Hörzeichens "rüber", zum Schutz des Blinden.

 

Besonders wichtig ist diese Fähigkeit selbstredend für Blindenführhunde die taub-blinde Menschen führen.

 

 

In der Praxis sieht es so aus

 

Wenn der Blinde am Bürgersteigende angekommen ist, von wo aus die Überquerung der Straße beginnt, so verfolgt er mit seinem Gehör genau den Verkehr. Wenn ihm dann das Überqueren möglich erscheint, gibt er seinem Hund das entsprechende Hörzeichen. Dann macht der Hund den ersten Schritt auf die Fahrbahn. Der Blinde muss sich jetzt völlig seinem Führhund anvertrauen und bereit sein, schnell zu reagieren, wenn der Hund etwa stehen bleibt. Am gegenüberliegenden Bordstein muss er den Bürgersteig dann möglichst schnell betreten, um nicht länger als nötig auf der Straße zu gehen.

 

Zu den bürgersteiglosen Straßen gehören die Landstraßen. Der Blindenführhund lernt hier, sich auf ein ständig sich wiederholendes Signal am linken oder rechten Straßenrand zu halten. Wenn ein Blinder solche Straßen nur gelegentlich nutzt, ist damit zu rechnen, dass der Hund diese Führleistung leicht vergisst. Das bedeutet, dass auch diese Leistung regelmäßig geübt werden muss.

 

Das Aufsuchen von bestimmten Zielen auf ein entsprechendes Signal hin macht den Führhund zu einer aktiven Mobilitätshilfe, wie sie sonst nur vom sehenden Begleiter zu leisten wäre. Hierzu gehören u. a. das Aufsuchen von freien Sitzgelegenheit, von Ein- und Ausgängen sowie von Treppen.

 

Diese Ziele kann der Halter erweitern, indem er dem Hund beibringt, eine bestimmte Bushaltestelle, einen Briefkasten oder eine Telefonzelle aufzusuchen und durch Stehen bleiben anzuzeigen.

 

Das hervorragende Ortsgedächtnis des Hundes ermöglicht diese Leistung. Wenn es bewusst eingesetzt wird, kann der Blinde seinen Hund schon an der Haustür das Signal geben, dass er das Ziel „Metzger“, „Bäcker“ oder „Post“ anlaufen soll.